Anmeldung zum SoPra
Lesen Sie sich vor der Anmeldung die folgenden Seiten
durch und beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Anwesenheitspflicht, Arbeitsaufwand & Umfang und den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen.
Neues Anmeldesystem
Ab dem WiSe 2025/2026 ändern wir das Verfahren und das System, mit dem die Anmeldung zum SoPra erfolgt. Es tritt eine neue Vergabeordnung in Kraft (siehe Verfahren zur Platzvergabe), die wir mit einem neuen Online-System, dem SoPra Registration Manager („Regiman“), umsetzen.
Eine Anleitung zur Nutzung sowie Informationen zur Datenverarbeitung gibt es in der Dokumentation.
Die wichtigsten Neuerungen des Verfahrens bzw. des Systems sind:
- Der Login bei Regiman erfolgt mit UniAccount via SSO vom ITMC.
- Es wird ein Wartepunktesystem eingeführt, damit man bei erfolglosen Bewerbungen zukünftig priorisiert wird.
- Die Annahme eines SoPra-Platzes in Regiman entspricht formal der Prüfungsanmeldung.
- Der Nachweis der bestandenen Voraussetzung (erfolgreiche Modulprüfung SWT) erfolgt über Upload des BOSS/Campusportal-Leistungsauszugs.
- Es gelten die in Regiman ausgewiesenen Fristen.
- Registrierungen werden nach Wartepunkten vergeben. Bei gleichen Wartepunkten entscheidet das Los. Dabei ist unerheblich, wann man sich registriert hat, solange es im Rahmen der Frist war.
Anträge auf Priorisierung
Auch die neue Vergabeordnung sieht vor, dass man unter bestimmten Umständen bei der Platzvergabe priorisiert werden kann: Behinderung, chronische Krankheit, Pflegeaufwand, Härtefälle. Um einen Anspruch darauf geltend zu machen, ist ein Antrag beim Prodekan Studium notwendig.
Zusätzlich gibt es die Wiederholung des SoPras bei vorherigem erfolglosen Versuch als Priorisierungsgrund. Für diese Fälle hat der Prodekan Studium die SoPra-Veranstalter mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt. Unter Angabe des SoPras (Identifier, Semester), in dem bereits ein Fehlversuch stattgefunden hat, ist eine rechtzeitige Nachricht an die unter Kontakt angegebene Mailadresse zu senden. Anträge werden nur genehmigt, wenn die Erfolglosigkeit nicht auf einem unentschuldigten Fernbleiben, einer Täuschung bzw. dem Versuch der Täuschung oder einem vorzeitigen, unentschuldigten Abbruch des SoPra beruht.
In beiden Fällen gilt die in Regiman ausgewiesene Frist für Anträge nach §4 Abs. 3.
Vor Antragsstellung ist die Absendung einer Registrierung über Regiman notwendig.